Boule-Anlage muss bespielbar sein!

In der Sitzung der Bezirksvertretung Heckinghausen am 24.05.2022 erfuhren wir durch eine Bürgerin, dass es Ausführungsmängel bei der Errichtung der Boule-Spielfläche in der Gustav-Müller-Anlage gibt.
Die Fläche ist nicht eben, sondern hat eine Neigung. Für das Ausüben des Boule-Sports ist das ein Unding. Wie will man Boule spielen, wenn die Fläche nicht eben ist. Die Frage, die sich stellen muss, warum muss das einer Bürgerin auffallen, werden die ausführenden Gewerke nicht durch eine Bauleitung/-überwachung begleitet?

Weiter ist keine Einfassung des Spielfeldes vorhanden, auch hier besteht Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass öffentliche Mittel verwendet werden und hinterher eine Anlage nicht nutzbar ist. Daher ist die Anlage in einen benutzungsfähigen Zustand herzustellen.

Die Gustav-Müller-Anlage soll Generationen verbinden und zur Kommunikation und Interaktion einladen. Das dieses nur gelingen kann, wenn die Aufenthaltsqualität durch eine Nutzbarkeit gegeben ist, muss jedem klar sein. Hierbei ist besonderen Wert darauf zu legen, dass von keiner Personengruppe eine Gefahr für eine andere ausgeht. Ohne Spielfeldeinfassung ist eine Nutzung des Boule-Feldes nahezu unmöglich.

Meine Erwartungshaltung ist, dass diese Mängel mit der Einweihung der Anlage abgestellt sind.

Bildquellen

  • 2022-05-27_Heckinghausen_August-Mueller-Anlage_Baustelle: Heiko Meins